Energiekonzept 2013

Mit Beschluss vom 18. Februar 2004 hat die Regierung das Energiekonzept 2013 verabschiedet. Nachfolgender Ausschnitt aus der Zusammenfassung des Energiekonzepts 2013 bringt zum Ausdruck, dass eine energiepolitische Trendwende bezweckt wird:

"Liechtenstein hat es sich zum Ziel gesetzt, jene Einspar-, Effizienzsteigerungs- und Substitutionsmassnahmen vermehrt umzusetzen, die sich in unserer Klimazone, unserer Kultur und bei unserem technischen Standard bereits bewährt haben. Und Liechtenstein will sich durch eine maximal mögliche Breitenwirkung mit dem Erreichen entsprechend ehrgeiziger Ziele profilieren."

Das Energiekonzept 2013 hat keinen rechtsverbindlichen Charakter. Da jedoch alle energiepolitisch massgebenden Kräfte des Landes bei dessen Erarbeitung mitgewirkt haben und es von der Regierung mit besonderem Beschluss genehmigt worden ist, kommt dem Energiekonzept 2013 politische Verbindlichkeit zu. Es dient als "energiepolitischer Wegweiser" für Behörden und Private.

Kurzfassung

Mit Beschluss vom 18. Februar 2004 hat die Regierung das Energiekonzept 2013 verabschiedet. Nachfolgender Ausschnitt aus der Zusammenfassung des Energiekonzepts 2013 bringt zum Ausdruck, dass eine energiepolitische Trendwende bezweckt wird:

"Liechtenstein hat es sich zum Ziel gesetzt, jene Einspar-, Effizienzsteigerungs- und Substitutionsmassnahmen vermehrt umzusetzen, die sich in unserer Klimazone, unserer Kultur und bei unserem technischen Standard bereits bewährt haben. Und Liechtenstein will sich durch eine maximal mögliche Breitenwirkung mit dem Erreichen entsprechend ehrgeiziger Ziele profilieren."

Das Energiekonzept 2013 hat keinen rechtsverbindlichen Charakter. Da jedoch alle energiepolitisch massgebenden Kräfte des Landes bei dessen Erarbeitung mitgewirkt haben und es von der Regierung mit besonderem Beschluss genehmigt worden ist, kommt dem Energiekonzept 2013 politische Verbindlichkeit zu. Es dient als "energiepolitischer Wegweiser" für Behörden und Private.

Kurzfassung