Download: Förderantrag Haustechnikanlagen
Der Einbau besonders energieeffizienter und ökologischer Haustechnikanlagen in Wohn-, Industrie- und Gewerbebauten, wie Holzheizungen oder Wärmepumpen, werden jetzt sowohl in Neubauten als auch in Altbauten gefördert. Entspricht bei Altbauten die Gebäudehülle bereits den Anforderungen an eine moderne Isolation, so können verbrauchsarme oder mit erneuerbarer Energie arbeitende Haustechnik-Anlagen weitere Einsparungen bringen. Nicht gefördert werden Haustechnikanlagen, wenn sie als Zusatzheizung zu einer an sich ausreichenden (monovalenten) Heizung dienen.
Über die Zulässigkeit von Wärmepumpen mit Erdsonde oder unter Nutzung von thermischen Grundwasser können Erdsondenkarte sowie die Grundwasserkarte entscheidend sein.
Weitere Infos gibt es auch in unserem Infopool Haustechnik
Förderung Gemäss Energieeffizienzgesetz können Investitionen sowohl in neue Haustechnikanlagen als auch bei bestehenden Gebäuden gefördert werden. Es handelt sich um eine Förderung, die nicht im Energiekonzept 2013 vorgesehen war, die sich aber gleichwohl als sinnvoll im Sinne der Zielsetzung des Gesetzes erwies. Auch diese Massnahme trägt zur Zielerreichung des Kyoto-Protokolls durch Substitution von Primärenergieträgern bei.
Förderhöhe Massgebend bei der Förderung ist die Art der Haustechnikanlage sowie die Grösse des Bauobjektes. Die staatliche Förderung kann bis zu CHF 20'000.- betragen.
Beispiel: Einfamilienhaus mit 150m2 Energiebezugsfläche
- Zentrale Holzheizung (mit Speicher)
- Pelletsfeuerung
- Wärmepumpe Erdwärme
- Wärmepumpe Luft
|
CHF 7'840.- CHF 5'935.- CHF 4'505.- CHF 3'394.- |
Oder berechnen Sie doch einfach Ihren Förderanspruch selber: Berechnungstool Haustechnikanlage
Gemeindeförderung Zusätzlich zu der Landesförderung erhalten Sie von den meisten Gemeinden eine Förderung
von 100% der Landesförderung bis zur jeweiligen Höchstgrenze. Bitte fragen Sie in Ihrem
konkreten Fall direkt bei Ihrer Gemeinde an.
!!! Auflagen bei Zusicherung !!!
- Für die Warmwasserumwälzung sind Umwälzpumpen der Energieeffizienzklasse A einzubauen. (Bei Einbau einer Umwälzpumpe, die nicht der Energieeffizienzklasse A entspricht, wird der Förderbeitrag des Landes um 300.- CHF pro Pumpe reduziert.)
- Elektrisch betriebene Rohrbegleitheizungen und Warmwasser-Zirkulationssysteme sind mit einer Schaltuhr über eine separate Steckdose anzuschliessen.
- Wärmepumpen müssen den Wärmebedarf im Auslegepunkt ohne Elektroheizregister decken können. Der Auslegepunkt ist im beizulegenden technischen Datenblatt darzustellen.
- Die Warmwasseraufbereitung hat primär mit der geförderten Haustechnikanlage oder Sonnenkollektoren zu erfolgen. Reine Elektroboiler sind bei geförderten Anlagen nicht gestattet.
- Minimale Dämmstärken bei Verteilleitungen der Heizung sowie bei Warmwasserleitungen:
|
Rohrnennweite DN |
Zoll |
bei λ > 0,03 W/mK bis λ ≤ 0.05 W/mK |
bei λ ≤ 0.03 W/mK |
|
10-15 |
3⁄8" - 1⁄2" |
40 mm |
30 mm |
|
20-32 |
3⁄4" - 1 1⁄4" |
50 mm |
40 mm |
|
40-50 |
1 1⁄2" - 2" |
60 mm |
50 mm |
|
65-80 |
2 1⁄2" - 3" |
80 mm |
60 mm |
|
100-150 |
4" - 6" |
100 mm |
80 mm |
|
175-200 |
7" - 8" |
120 mm |
80 mm |
Download: Förderantrag Haustechnikanlagen
Der Einbau besonders energieeffizienter und ökologischer Haustechnikanlagen in Wohn-, Industrie- und Gewerbebauten, wie Holzheizungen oder Wärmepumpen, werden jetzt sowohl in Neubauten als auch in Altbauten gefördert. Entspricht bei Altbauten die Gebäudehülle bereits den Anforderungen an eine moderne Isolation, so können verbrauchsarme oder mit erneuerbarer Energie arbeitende Haustechnik-Anlagen weitere Einsparungen bringen. Nicht gefördert werden Haustechnikanlagen, wenn sie als Zusatzheizung zu einer an sich ausreichenden (monovalenten) Heizung dienen.
Über die Zulässigkeit von Wärmepumpen mit Erdsonde oder unter Nutzung von thermischen Grundwasser können Erdsondenkarte sowie die Grundwasserkarte entscheidend sein.
Weitere Infos gibt es auch in unserem Infopool Haustechnik
Förderung Gemäss Energieeffizienzgesetz können Investitionen sowohl in neue Haustechnikanlagen als auch bei bestehenden Gebäuden gefördert werden. Es handelt sich um eine Förderung, die nicht im Energiekonzept 2013 vorgesehen war, die sich aber gleichwohl als sinnvoll im Sinne der Zielsetzung des Gesetzes erwies. Auch diese Massnahme trägt zur Zielerreichung des Kyoto-Protokolls durch Substitution von Primärenergieträgern bei.
Förderhöhe Massgebend bei der Förderung ist die Art der Haustechnikanlage sowie die Grösse des Bauobjektes. Die staatliche Förderung kann bis zu CHF 20'000.- betragen.
Beispiel: Einfamilienhaus mit 150m2 Energiebezugsfläche
- Zentrale Holzheizung (mit Speicher)
- Pelletsfeuerung
- Wärmepumpe Erdwärme
- Wärmepumpe Luft
|
CHF 7'840.- CHF 5'935.- CHF 4'505.- CHF 3'394.- |
Oder berechnen Sie doch einfach Ihren Förderanspruch selber: Berechnungstool Haustechnikanlage
Gemeindeförderung Zusätzlich zu der Landesförderung erhalten Sie von den meisten Gemeinden eine Förderung
von 100% der Landesförderung bis zur jeweiligen Höchstgrenze. Bitte fragen Sie in Ihrem
konkreten Fall direkt bei Ihrer Gemeinde an.
!!! Auflagen bei Zusicherung !!!
- Für die Warmwasserumwälzung sind Umwälzpumpen der Energieeffizienzklasse A einzubauen. (Bei Einbau einer Umwälzpumpe, die nicht der Energieeffizienzklasse A entspricht, wird der Förderbeitrag des Landes um 300.- CHF pro Pumpe reduziert.)
- Elektrisch betriebene Rohrbegleitheizungen und Warmwasser-Zirkulationssysteme sind mit einer Schaltuhr über eine separate Steckdose anzuschliessen.
- Wärmepumpen müssen den Wärmebedarf im Auslegepunkt ohne Elektroheizregister decken können. Der Auslegepunkt ist im beizulegenden technischen Datenblatt darzustellen.
- Die Warmwasseraufbereitung hat primär mit der geförderten Haustechnikanlage oder Sonnenkollektoren zu erfolgen. Reine Elektroboiler sind bei geförderten Anlagen nicht gestattet.
- Minimale Dämmstärken bei Verteilleitungen der Heizung sowie bei Warmwasserleitungen:
|
Rohrnennweite DN |
Zoll |
bei λ > 0,03 W/mK bis λ ≤ 0.05 W/mK |
bei λ ≤ 0.03 W/mK |
|
10-15 |
3⁄8" - 1⁄2" |
40 mm |
30 mm |
|
20-32 |
3⁄4" - 1 1⁄4" |
50 mm |
40 mm |
|
40-50 |
1 1⁄2" - 2" |
60 mm |
50 mm |
|
65-80 |
2 1⁄2" - 3" |
80 mm |
60 mm |
|
100-150 |
4" - 6" |
100 mm |
80 mm |
|
175-200 |
7" - 8" |
120 mm |
80 mm |