Kraft-Wärme-Kopplung - Strom und Wärme

Download: Förderantrag Kraft-Wärme-Kopplung

Die Erhöhung der Energieeffizienz in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen und die Erhöhung der Versorgungssicherheit im Wärme- und Strombereich werden gefördert.

Förderprinzip Grundelement des neuen Modells ist neben der Förderung der thermischen Leistung auch eine Förderung der elektrischen Leistung sowie die Abnahme- und Vergütungsverpflichtung für den produzierten Strom, eine so genannte Einspeisevergütung. Der Produzent erhält einen Abnahmevertrag mit einer bestimmten Laufzeit, während der die Abnahme und Vergütung seiner eingespeisten Strommenge garantiert ist.

Die Förderbeiträge für KWK-Anlagen setzen sich aus den drei Elementen Thermische Leistung, Elektrische Leistung und Stromvergütung zusammen.

Förderhöhe

  • Thermische Leistung Investitionsbeitrag unter Berücksichtigung der Energiebezugsfläche und der Einstufung des Systems nach einen Bonus-Malus-System (Bewertungsprinzip wie bei den Haustechnikanlagen)
  • Elektrische Leistung 1 bis höchstens 250 Kilowatt kWel = CHF 400.- pro kWel
  • Stromvergütung Die feste Einspeisevergütung wird während zehn Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage entrichtet.

 KWK-Anlagen  CHF pro kWh el. Energie
   
 Erdgas- oder ölbetrieben  0.16
 Biogasbetriebene Verbrennungsmotoren  0.16
 Gasbetriebene Mikroturbinen  0.16
 Mit fester Biomasse befeuert  0.19
 Mit fester Biomasse befeuert (1-10 kW)  0.30

 

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Die Erhöhung der Energieeffizienz in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen und die Erhöhung der Versorgungssicherheit im Wärme- und Strombereich werden gefördert.

Förderprinzip Grundelement des neuen Modells ist neben der Förderung der thermischen Leistung auch eine Förderung der elektrischen Leistung sowie die Abnahme- und Vergütungsverpflichtung für den produzierten Strom, eine so genannte Einspeisevergütung. Der Produzent erhält einen Abnahmevertrag mit einer bestimmten Laufzeit, während der die Abnahme und Vergütung seiner eingespeisten Strommenge garantiert ist.

Die Förderbeiträge für KWK-Anlagen setzen sich aus den drei Elementen Thermische Leistung, Elektrische Leistung und Stromvergütung zusammen.

Förderhöhe

  • Thermische Leistung Investitionsbeitrag unter Berücksichtigung der Energiebezugsfläche und der Einstufung des Systems nach einen Bonus-Malus-System (Bewertungsprinzip wie bei den Haustechnikanlagen)
  • Elektrische Leistung 1 bis höchstens 250 Kilowatt kWel = CHF 400.- pro kWel
  • Stromvergütung Die feste Einspeisevergütung wird während zehn Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage entrichtet.

 KWK-Anlagen  CHF pro kWh el. Energie
   
 Erdgas- oder ölbetrieben  0.16
 Biogasbetriebene Verbrennungsmotoren  0.16
 Gasbetriebene Mikroturbinen  0.16
 Mit fester Biomasse befeuert  0.19
 Mit fester Biomasse befeuert (1-10 kW)  0.30