Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung
Download: Förderantrag Photovoltaikanlage (Stand 09.11.2011)
Photovoltaik ist die Technik der Umwandlung des Sonnenlichts mittels Solarzellen in elektrische Energie. Betreiber von Photovoltaikanlagen erzeugen quasi ihren eigenen Strom. Dieser selbst produzierte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist.
Förderprinzip Die verstärkte Nutzung der Photovoltaik erfolgt vor allem durch die Schaffung von Anreizen für die Erstellung neuer Anlagen. Grundelement des Modells ist neben einer höheren Investitionsförderung auch die Abnahme- und Vergütungsverpflichtung für den produzierten Strom, eine so genannte Einspeisevergütung. Der Produzent erhält einen Abnahmevertrag mit einer bestimmten Laufzeit, während der die Abnahme und Vergütung seiner eingespeisten Strommenge aus erneuerbaren Energien garantiert ist.
Die Förderbeiträge für Photovoltaikanlagen setzen sich aus zwei Elementen zusammen:
- Elektrische Leistung Investitionsbeitrag unter Berücksichtigung der elektrischen Leistung
- Stromvergütung Abnahmevertrag mit einer bestimmten Laufzeit, während der die Abnahme und Vergütung der eingespeisten Strommenge aus erneuerbaren Energien garantiert ist.
Brandschutz Merkblatt der Liechtensteinischen Kraftwerke
Förderhöhe
- Elektrische Leistung CHF 1`000.- pro kWp für Anlagen von 1 bis höchstens 40 kWp. Anlagen ab 40 KWp können als "andere Anlage" (Art. 15 EEG) gefördert werden.
- Stromvergütung CHF 0.25 pro kWh während zehn Jahren (Gültig für alle Anträge mit Eingangsdatum ab 29.09.2011)
- Voraussetzung für Einspeisevergütung ist eine separate Messung, die 100% des Ertrages erfasst.
- Achtung bei Minergiebauten! Erträge aus Photovoltaikanlagen, welche für die Erlangung des MINERGIE- Zertifikates notwendig sind, dürfen nicht via Einspeisevergütung oder Ökostrombörse entschädigt werden.
Die Regierung hat an Ihrer Sitzung vom 27. September 2011 auf Empfehlung der Energiekommission die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen von 45Rp/kWh auf 25Rp/kWh gesenkt. Die neuen Förderbedingungen gelten für Förderanträge welche bei der Energiefachstelle ab dem 29.September 2011 eingereicht werden.
Erforderliche Bewilligungen:
Baubewilligung: www.hba.llv.li
Anschlussbewilligung für Energieerzeugungsanlagen: www.lkw.li
| zu finden unter |
|
"Formulare", dann wählen Sie bitte die anzuzeigende Kategorie: "Netzprovider Strom", dann "Anschlussgesuch für Energieerzeugungsanlagen (EEA)" |
Download: Förderantrag Photovoltaikanlage (Stand 09.11.2011)
Photovoltaik ist die Technik der Umwandlung des Sonnenlichts mittels Solarzellen in elektrische Energie. Betreiber von Photovoltaikanlagen erzeugen quasi ihren eigenen Strom. Dieser selbst produzierte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist.
Förderprinzip Die verstärkte Nutzung der Photovoltaik erfolgt vor allem durch die Schaffung von Anreizen für die Erstellung neuer Anlagen. Grundelement des Modells ist neben einer höheren Investitionsförderung auch die Abnahme- und Vergütungsverpflichtung für den produzierten Strom, eine so genannte Einspeisevergütung. Der Produzent erhält einen Abnahmevertrag mit einer bestimmten Laufzeit, während der die Abnahme und Vergütung seiner eingespeisten Strommenge aus erneuerbaren Energien garantiert ist.
Die Förderbeiträge für Photovoltaikanlagen setzen sich aus zwei Elementen zusammen:
- Elektrische Leistung Investitionsbeitrag unter Berücksichtigung der elektrischen Leistung
- Stromvergütung Abnahmevertrag mit einer bestimmten Laufzeit, während der die Abnahme und Vergütung der eingespeisten Strommenge aus erneuerbaren Energien garantiert ist.
Brandschutz Merkblatt der Liechtensteinischen Kraftwerke
Förderhöhe
- Elektrische Leistung CHF 1`000.- pro kWp für Anlagen von 1 bis höchstens 40 kWp. Anlagen ab 40 KWp können als "andere Anlage" (Art. 15 EEG) gefördert werden.
- Stromvergütung CHF 0.25 pro kWh während zehn Jahren (Gültig für alle Anträge mit Eingangsdatum ab 29.09.2011)
- Voraussetzung für Einspeisevergütung ist eine separate Messung, die 100% des Ertrages erfasst.
- Achtung bei Minergiebauten! Erträge aus Photovoltaikanlagen, welche für die Erlangung des MINERGIE- Zertifikates notwendig sind, dürfen nicht via Einspeisevergütung oder Ökostrombörse entschädigt werden.
Die Regierung hat an Ihrer Sitzung vom 27. September 2011 auf Empfehlung der Energiekommission die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen von 45Rp/kWh auf 25Rp/kWh gesenkt. Die neuen Förderbedingungen gelten für Förderanträge welche bei der Energiefachstelle ab dem 29.September 2011 eingereicht werden.
Erforderliche Bewilligungen:
Baubewilligung: www.hba.llv.li
Anschlussbewilligung für Energieerzeugungsanlagen: www.lkw.li
| zu finden unter |
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"Formulare", dann wählen Sie bitte die anzuzeigende Kategorie: "Netzprovider Strom", dann "Anschlussgesuch für Energieerzeugungsanlagen (EEA)" |