Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung

Download: Förderantrag Photovoltaikanlage (Stand 09.11.2011)

Photovoltaik ist die Technik der Umwandlung des Sonnenlichts mittels Solarzellen in elektrische Energie. Betreiber von Photovoltaikanlagen erzeugen quasi ihren eigenen Strom. Dieser selbst produzierte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist.

Förderprinzip Die verstärkte Nutzung der Photovoltaik erfolgt vor allem durch die Schaffung von Anreizen für die Erstellung neuer Anlagen. Grundelement des Modells ist neben einer höheren Investitionsförderung auch die Abnahme- und Vergütungsverpflichtung für den produzierten Strom, eine so genannte Einspeisevergütung. Der Produzent erhält einen Abnahmevertrag mit einer bestimmten Laufzeit, während der die Abnahme und Vergütung seiner eingespeisten Strommenge aus erneuerbaren Energien garantiert ist.

Die Förderbeiträge für Photovoltaikanlagen setzen sich aus zwei Elementen zusammen:

  • Elektrische Leistung Investitionsbeitrag unter Berücksichtigung der elektrischen Leistung
  • Stromvergütung Abnahmevertrag mit einer bestimmten Laufzeit, während der die Abnahme und Vergütung der eingespeisten Strommenge aus erneuerbaren Energien garantiert ist.

Brandschutz Merkblatt der Liechtensteinischen Kraftwerke

Förderhöhe

  • Elektrische Leistung CHF 1`000.- pro kWp für Anlagen von 1 bis höchstens 40 kWp. Anlagen ab 40 KWp können als "andere Anlage" (Art. 15 EEG) gefördert werden.
  • Stromvergütung CHF 0.25 pro kWh während zehn Jahren (Gültig für alle Anträge mit Eingangsdatum ab 29.09.2011) 

    • Voraussetzung für Einspeisevergütung ist eine separate Messung, die 100% des Ertrages erfasst.
    • Achtung bei Minergiebauten! Erträge aus Photovoltaikanlagen, welche für die Erlangung des MINERGIE- Zertifikates notwendig sind, dürfen nicht via Einspeisevergütung oder Ökostrombörse entschädigt werden.

Die Regierung hat an Ihrer Sitzung vom 27. September 2011 auf Empfehlung der Energiekommission die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen von 45Rp/kWh auf 25Rp/kWh gesenkt. Die neuen Förderbedingungen gelten für Förderanträge welche bei der Energiefachstelle ab dem 29.September 2011 eingereicht werden.

  • Für alle zwischen dem 11.06.2010 und 28.09.2011 eingegangenen Anträge gilt die Einspeisevergütung mit CHF 0.45 pro kWh bis zum Ablauf der zehn Jahre sowie ein Förderbetrag von 1`000 CHF pro kWp gemäss EEG und EEV.

  • Für alle zwischen dem 07.04.2010 und 10.06.2010 eingegangenen Anträge gilt die Einspeisevergütung mit CHF 0.15 pro kWh bis zum Ablauf der zehn Jahre sowie ein Förderbetrag von 2`500 CHF pro kWp gemäss EEG und EEV.
  • Für alle zwischen dem 11.09.2009 und 06.04.2010 eingegangenen Anträge gilt die Einspeisevergütung mit CHF 0.45 pro kWh bis zum Ablauf der zehn Jahre gemäss Verordnung sowie ein Förderbetrag von 2`500 CHF pro kWp gemäss EEG und EEV.
  • Für alle zwischen dem 30.05.2008 und 10.09.2009 eingegangenen Anträge gilt die Einspeisevergütung mit CHF 0.55 pro kWh bis zum Ablauf der zehn Jahre sowie ein Förderbetrag von 2`500 CHF pro KWp gemäss EEG und EEV.

 

Erforderliche Bewilligungen:

Baubewilligung: www.hba.llv.li

Anschlussbewilligung für Energieerzeugungsanlagen: www.lkw.li

zu finden unter    "Formulare",
dann wählen Sie bitte die anzuzeigende Kategorie: "Netzprovider Strom",
dann "Anschlussgesuch für Energieerzeugungsanlagen (EEA)"

Download: Förderantrag Photovoltaikanlage (Stand 09.11.2011)

Photovoltaik ist die Technik der Umwandlung des Sonnenlichts mittels Solarzellen in elektrische Energie. Betreiber von Photovoltaikanlagen erzeugen quasi ihren eigenen Strom. Dieser selbst produzierte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist.

Förderprinzip Die verstärkte Nutzung der Photovoltaik erfolgt vor allem durch die Schaffung von Anreizen für die Erstellung neuer Anlagen. Grundelement des Modells ist neben einer höheren Investitionsförderung auch die Abnahme- und Vergütungsverpflichtung für den produzierten Strom, eine so genannte Einspeisevergütung. Der Produzent erhält einen Abnahmevertrag mit einer bestimmten Laufzeit, während der die Abnahme und Vergütung seiner eingespeisten Strommenge aus erneuerbaren Energien garantiert ist.

Die Förderbeiträge für Photovoltaikanlagen setzen sich aus zwei Elementen zusammen:

  • Elektrische Leistung Investitionsbeitrag unter Berücksichtigung der elektrischen Leistung
  • Stromvergütung Abnahmevertrag mit einer bestimmten Laufzeit, während der die Abnahme und Vergütung der eingespeisten Strommenge aus erneuerbaren Energien garantiert ist.

Brandschutz Merkblatt der Liechtensteinischen Kraftwerke

Förderhöhe

  • Elektrische Leistung CHF 1`000.- pro kWp für Anlagen von 1 bis höchstens 40 kWp. Anlagen ab 40 KWp können als "andere Anlage" (Art. 15 EEG) gefördert werden.
  • Stromvergütung CHF 0.25 pro kWh während zehn Jahren (Gültig für alle Anträge mit Eingangsdatum ab 29.09.2011) 

    • Voraussetzung für Einspeisevergütung ist eine separate Messung, die 100% des Ertrages erfasst.
    • Achtung bei Minergiebauten! Erträge aus Photovoltaikanlagen, welche für die Erlangung des MINERGIE- Zertifikates notwendig sind, dürfen nicht via Einspeisevergütung oder Ökostrombörse entschädigt werden.

Die Regierung hat an Ihrer Sitzung vom 27. September 2011 auf Empfehlung der Energiekommission die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen von 45Rp/kWh auf 25Rp/kWh gesenkt. Die neuen Förderbedingungen gelten für Förderanträge welche bei der Energiefachstelle ab dem 29.September 2011 eingereicht werden.

  • Für alle zwischen dem 11.06.2010 und 28.09.2011 eingegangenen Anträge gilt die Einspeisevergütung mit CHF 0.45 pro kWh bis zum Ablauf der zehn Jahre sowie ein Förderbetrag von 1`000 CHF pro kWp gemäss EEG und EEV.

  • Für alle zwischen dem 07.04.2010 und 10.06.2010 eingegangenen Anträge gilt die Einspeisevergütung mit CHF 0.15 pro kWh bis zum Ablauf der zehn Jahre sowie ein Förderbetrag von 2`500 CHF pro kWp gemäss EEG und EEV.
  • Für alle zwischen dem 11.09.2009 und 06.04.2010 eingegangenen Anträge gilt die Einspeisevergütung mit CHF 0.45 pro kWh bis zum Ablauf der zehn Jahre gemäss Verordnung sowie ein Förderbetrag von 2`500 CHF pro kWp gemäss EEG und EEV.
  • Für alle zwischen dem 30.05.2008 und 10.09.2009 eingegangenen Anträge gilt die Einspeisevergütung mit CHF 0.55 pro kWh bis zum Ablauf der zehn Jahre sowie ein Förderbetrag von 2`500 CHF pro KWp gemäss EEG und EEV.

 

Erforderliche Bewilligungen:

Baubewilligung: www.hba.llv.li

Anschlussbewilligung für Energieerzeugungsanlagen: www.lkw.li

zu finden unter    "Formulare",
dann wählen Sie bitte die anzuzeigende Kategorie: "Netzprovider Strom",
dann "Anschlussgesuch für Energieerzeugungsanlagen (EEA)"