Flyer Sie bauen energieeffizient - wir fördern
Das Gesetz über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz) fördert nicht nur die Wärmedämmung von Gebäuden und die Umrüstung auf energiesparende Haustechnikanlagen, sondern auch den Einsatz von Solartechnik zur Warmwasseraufbereitung und zur Produktion von elektrischer Energie.
Die Energiefachstelle des Amtes für Volkswirtschaft erteilt kostenlos Informationen über Energiesparmassnahmen. Sie ist auch zuständig für die Zusicherung von Förderbeiträgen. Um in den Genuss dieser Beiträge zu kommen, ist Folgendes zu beachten:
Informieren und Planen Umfassende Informationen durch die Energiefachstelle und die Fachberatung des Planungsbüros ergeben eine individuelle und optimale Lösung.
Antrag Je nach angestrebter Fördermassnahme ist das vorgesehene Antragsformular zu verwenden und bei der Energiefachstelle einzureichen. Um Förderbeiträge beantragen zu können, muss in den meisten Fällen eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegen. Nach Prüfung der Unterlagen wird über die Berechtigung und die Höhe der Fördermittel entschieden.
Zusicherung und Realisierung Die Zusicherung für den Erhalt der Förderung wird von der Energiefachstelle erteilt. Mit der Umsetzung der förderberechtigten Massnahme darf erst nach Erhalt dieser Zusicherung begonnen werden.
Abwicklung Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach der technischen Abnahme der geförderten Anlage.
Alle Gemeinden in Liechtenstein leisten zusätzlich einen individuellen Beitrag zu den staatlichen Förderungen.
Rechtliche Grundlagen
Energieeffizienzgesetz (EEG)
Nr. 116 Gesetz über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien, ausgegeben: 30. Mai 2008
Nr. 164 Gesetz über die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes, ausgegeben am 11. Juni 2010
Energieeffizienzverordnung (EEV)
Nr. 118 Verordnung über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien, ausgegeben: 30. Mai 2008 i.V.m. Verordnung über die Abänderung der Energieeffizienzverordnung, ausgegeben: 11. September 2009
Nr. 166 Verordnung über die Abänderung der Energieeffizienzverordnung, ausgegeben: 11. Juni 2010