Wo finde ich die nächste Ladestation?
Schnelladestation gelten als Andere Anlagen im Sinne des EEG. Andere Massnahmen sind Massnahmen, die in besonderer Weise dem Zweck dieses Gesetzes und/oder einer von der Regierung verabschiedeten Energiestrategie (z.B. Energiestrategie 2020) dienen, insbesondere Energieberatung, Steigerung der Stromeffizienz in grossen Gebäuden oder Effizienzprogramme.
Förderung: Eine Schnellladestation pro Gemeinde
Zur Unterstützung der Elektromobilität hat die Energiekommission an der Sitzung vom 28.06.2016 beschlossen, dass pro Gemeinde je eine Schnellladestation gefördert werden soll.
- Eine Anlage pro Gemeinde, das Datum "Antragseingang" entscheidet. Bereits vergeben sind Ruggell, Schaan, Gamprin und Balzers.
- Förderung 20% des Investitionsbeitrages oder max. CHF 10‘000.
- Bedingungen: Die Ladestation muss öffentlich zugänglich sein und mit Ökostrom betrieben werden.