Informieren/Planen
Umfassende Informationen durch die Energiefachstelle und die Fachberatung des Planungsbüros ergeben eine individuelle und optimale Lösung.
Förderantrag
Je nach angestrebter Fördermassnahme ist das vorgesehene Antragsformular zu verwenden und bei der Energiefachstelle einzureichen. Um Förderbeiträge beantragen zu können, muss in den meisten Fällen eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegen. Nach Prüfung der Unterlagen wird über die Berechtigung und die Höhe der Fördermittel entschieden.
Zusicherung/Realisierung
Die Zusicherung für den Erhalt der Förderung wird von der Energiefachstelle erteilt. Mit der Umsetzung der förderberechtigten Massnahme darf erst nach Erhalt dieser Zusicherung begonnen werden.
Wichtig !!
Der Anspruch auf Ausrichtung von Förderbeiträgen erlischt, wenn mit de Massnahme begonnen wird, bevor eine rechtskräftige Zusicherung der Förderbeiträge vorliegt.
Abnahme/Auszahlung
Die Auszahlung der Fördermittel des Landes erfolgt nach der technischen Abnahme der geförderten Anlage.