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Was wird gefördert?
In Liechtenstein wird die Sanierung der Gebäudehülle finanziell unterstützt. Eine effiziente Gebäudehülle ist entscheidend, um den Energieverbrauch zu senken und Heizkosten zu reduzieren.
Gefördert werden bei bestehenden Bauten die Dämmung von Dach, Aussenwand, Fenster, Böden und Innenwänden zu unbeheizten Räumen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den zu sanierenden Bauteilflächen, Dabei sind Mindestanforderungen an die Wärmedämmung einzuhalten.
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Wer kann Förderungen beantragen?
Der Antrag muss von allen Eigentümerinnen und Eigentümern der Immobilie unterschrieben werden.
Mieterinnen und Mieter können keine Anträge stellen.
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Förderhöhe
Die Förderbeiträge betragen CHF 2’000 bis 200’000 und berechnen sich in Abhängigkeit der Einzelbauteile sowie deren Fläche. Die Höhe der zu erwartenden Förderungen kann über die zu sanierenden Flächen selbst berechnet werden. Flächen zu Aussenluft wie Fenster, Wand oder Dach erhalten CHF 100 pro m2 und Flächen zu unbeheizten Räumen wie Estrich, Wände oder Boden oder Erdreich erhalten CHF 50 pro m2. Förderbeiträge werden je Massnahmenkategorie nur einmal ausgerichtet.
Hier geht es zu einem Förderbeispiel
Gefördert werden nur Gebäude (Flächen zu ständig beheizten Räumen) mit einer Baubewilligung vor dem 30. März 1993.
Viele Gemeinden leisten einen zusätzlichen Beitrag. Beispielweise würde die Gemeinde Mauren den Betrag des Landes bis zu einer maximalen Summe von CHF 30'000 verdoppeln.
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Voraussetzungen und notwendige Dokumente
- Alle notwendigen Bewilligungen: Baubewilligung, relevante Sonderbauvorschriften wie Gestaltungs- und Überbauungsplan, etc.
- Bei Firmen: Aktueller Handelsregisterauszug
- Katasterplan oder Lageplan
- Offerte(n)
- Flächenberechnung der beantragten Bauteile
- Planunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- U-Wert Berechnung der beantragten Bauteile (Bestand und neu)
- Eventuell Verfahrensvollmacht
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Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt in Papierform. Die notwendigen Formulare finden Sie unter folgendem Link.
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinden teilweise einen eigenen Antrag für eine Förderung durch die Gemeinde vorsehen.
Haben Sie Fragen?
Für alle Energiefragen ist die Energiefachstelle für Sie da. Kontaktieren Sie uns per Mail oder telefonisch.