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Was wird gefördert?
In Liechtenstein gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen, die vom Staat und von den Gemeinden unterstützt werden. Die Förderung umfasst sowohl finanzielle Zuschüsse als auch die Möglichkeit, den selbst erzeugten Solarstrom ins Netz einzuspeisen und Vergütungen zu erhalten.
- Investitionsförderung für Photovoltaikanlagen: Das Land und die Gemeinden unterstützen PV-Anlagen mit einer Investitionsförderung. Deren Höhe richtet sich nach der Leistung der Anlage. Diese Investitionsförderung reduziert die Investitionskosten und macht Photovoltaikanlagen attraktiver.
- Vergütung auf Grundlage des marktorientierten Preises für Solarstrom: Überschüssiger Strom kann von Betreibern von Photovoltaikanlagen ins öffentliche Netz eingespeist werden. Sie erhalten dafür eine Vergütung nach dem marktorientierten Preis (dynamische Stundenwerte). So entsteht ein Anreiz, den mit der Photovoltaik-Anlage produzierten Strom bei hohem Angebot - insbesondere über die Mittagszeit - soweit als möglich selber zu verbrauchen.
- Ausgleichsbeitrag, welcher im Folgejahr bei Unterschreiten der Mindestvergütungsschwelle der Referenzanlage (6Rp/kWh) ausbezahlt wird. Dieser soll dazu dienen, bei tiefen marktorientierten Preisen und wenig Eigenverbrauch die Amortisation der Photovoltaikanlage zu ermöglichen. Die Amortisation der Anlage erfolgt aber in jedem Falle am schnellsten, wenn durch den Eigenverbrauch der Bezug von Strom und damit auch Netzkosten und Abgaben eingespart werden.
- Förderung durch Gemeinden: Die Gemeinden in Liechtenstein bieten zusätzliche Förderprogramme für Photovoltaikanlagen an. Bitte informieren Sie sich bei ihrer Gemeinde über die spezifischen Fördermöglichkeiten.
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Wer kann Förderungen beantragen?
Der Antrag auf Förderung einer Photovoltaikanlage muss von allen Eigentümerinnen und Eigentümern der Immobilie unterschrieben werden.
Mieterinnen und Mieter können keine Anträge stellen.
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Förderhöhe
Folgende Ansätze gelten derzeit für die Förderung des Baus von Photovoltaikanlagen:
- 500.– CHF/kWp bei Dachflächen von Neubauten
- 650.– CHF/kWp bei bestehenden Dachflächen u. dachunabhängige Anlagen
- 750.– CHF/ kWp bei vertikalen Anlagen (Fassaden und ähnliches)
Wird somit auf dem Dach eines bestehenden Gebäudes eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 10 kWp installiert, unterstützt das Land diese Investition mit einem Betrag von CHF 6'500. Die Gemeinden leisten einen weiteren Beitrag. Entscheidend ist dabei, in welcher Gemeinde das Gebäude liegt. Die Gemeinde Schaan würde beispielweise die Förderung des Landes verdoppeln, also auch nochmals CHF 6'500 beitragen. Damit würde die Gesamtförderung CHF 13'000 betragen.
Hier geht es zu einem Förderbeispiel
Achtung: Sowohl das Land wie auch die Gemeinden fördern nur bis zu einer maximalen Förderhöhe. Die Fördergrenze ist in den Gemeinden tiefer als beim Land, sodass bei grossen Anlagen die Förderung nicht grundsätzlich verdoppelt wird.
Die aktuellen Fördersätze des Landes sowie der Gemeinden finden Sie unter folgendem Link.
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Voraussetzungen und notwendige Dokumente
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Alle notwendigen Bewilligungen: Baubewilligung der Photovoltaikanlage sowie relevante Sonderbauvorschriften wie Gestaltungs- und Überbauungsplan, etc.
- Bei Firmen: Aktueller Handelsregisterauszug
- Katasterplan oder Lageplan
- Technische Datenblätter der Photovoltaikanlage
- Anschlussbewilligung für Energieerzeugungsanlagen der LKW
- Eventuell Verfahrensvollmacht
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Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt in Papierform. Die notwendigen Formulare finden Sie unter folgendem Link.
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinden teilweise einen eigenen Antrag für eine Förderung durch die Gemeinde vorsehen.
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