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Was wird unterstützt?
Das Land und die Gemeinden unterstützen Projekte unter anderem in folgenden Bereichen:
- Installation von Photovoltaikanlagen
- Installation nachhaltiger Heizungen und Wärmepumpenboiler
- Wärmedämmung bestehender Bauten
- Bau von Minergie-P und Minergie-A zertifizierten Gebäuden
- Andere Anlagen/Grossanlagen
- Andere Massnahmen
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Was unterstützt das Land, was die Gemeinde?
Die Energiefachstelle beim Amt für Volkswirtschaft ist für die Prüfung und Zusicherung von Anträgen sowie die Auszahlung der Förderungen des Landes zuständig.
Die Gemeinden in Liechtenstein leisten zusätzlich einen individuellen Beitrag zu den staatlichen Förderungen, der meist bis zu 100% der Landesförderung bis zur jeweiligen Höchstgrenze ausmacht. Bitte fragen Sie in Ihrem konkreten Fall direkt bei Ihrer Gemeinde an. Die Ansprechpersonen bzw. entsprechenden Informationen finden Sie hier. Die Auszahlung der Gemeindeförderungen erfolgt durch die Gemeinden, dafür benötigen Sie die Auszahlungsbescheinigung des Landes.
Einzelne Gemeinden (z.B. Triesen) sehen neben dem Antrag an das Land einen zusätzlichen Antrag an die Gemeinde vor. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig bei der zuständigen Gemeinde, was die Voraussetzungen für eine Förderung sind.
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Wie gehe ich am besten vor?
Um unnötige Umwege und Verzögerungen möglichst zu vermeiden, empfehlen wir folgendes Vorgehen:
- Informieren/Planen: Umfassende Informationen durch die Energiefachstelle und die Fachberatung des Planungsbüros ergeben eine individuelle und optimale Lösung.
- Förderantrag: Je nach angestrebter Fördermassnahme ist das vorgesehene Antragsformular zu verwenden und bei der Energiefachstelle einzureichen. Um Förderbeiträge beantragen zu können, muss in den meisten Fällen eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegen. Nach Prüfung der Unterlagen wird über die Berechtigung und die Höhe der Fördermittel entschieden.
- Zusicherung/Realisierung: Die Zusicherung für den Erhalt der Förderung wird von der Energiefachstelle erteilt. Mit der Umsetzung der förderberechtigten Massnahme darf erst nach Erhalt dieser Zusicherung begonnen werden. Der Anspruch auf Ausrichtung von Förderbeiträgen erlischt, wenn mit der Massnahme begonnen wird, bevor eine rechtskräftige Zusicherung der Förderbeiträge vorliegt.
- Abnahme/Auszahlung Die Auszahlung der Fördermittel des Landes erfolgt nach der technischen Abnahme der geförderten Anlage. Die Auszahlung der Gemeindeförderungen erfolgt durch die Gemeinden, dafür benötigen Sie die Auszahlungsbescheinigung des Landes.
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Welche Unterlagen brauche ich für die Antragsstellung?
Die notwendigen Dokumente können je nach Projekt variieren. Aber auf jeden Fall benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- Antragsformular für die Förderung
- Anschlussbewilligung vom LKW (PV)
- Baubewilligung, sofern gem. Baugesetz erforderlich
Haben Sie Fragen?
Für alle Energiefragen ist die Energiefachstelle für Sie da. Kontaktieren Sie uns per Mail oder telefonisch.