Standorte
Wo finde ich die nächste Ladestation?
Standorte der LKW-Ladestationen in Liechtenstein
Förderung: Eine Schnellladestation pro Gemeinde
Schnelladestation gelten als Andere Anlagen im Sinne des EEG. Andere Massnahmen sind Massnahmen, die in besonderer Weise dem Zweck dieses Gesetzes und/oder einer von der Regierung verabschiedeten Energiestrategie (z.B. Energiestrategie 2020) dienen, insbesondere Energieberatung, Steigerung der Stromeffizienz in grossen Gebäuden oder Effizienzprogramme.Zur Unterstützung der Elektromobilität hat die Energiekommission an der Sitzung vom 28.06.2016 beschlossen, dass pro Gemeinde je eine Schnellladestation gefördert werden soll.
- Eine Anlage pro Gemeinde, das Datum "Antragseingang" entscheidet. Bereits vergeben sind Ruggell, Schaan, Gamprin und Balzers.
- Förderung 20% des Investitionsbeitrages oder max. CHF 10‘000.
- Bedingungen: Die Ladestation muss öffentlich zugänglich sein und mit Ökostrom betrieben werden.
- Die Förderzusicherung der Energiekommission muss vor Baubeginn erfolgt sein: Förderantrag
Ratgeber für die Installation von Ladesystemen für eFahrzeuge
Der «Ratgeber für die Installation von Ladesystemen für eFahrzeuge» liegt neu in drei Sprachen vor. In der zweiten Auflage des Ratgebers wurde insbesondere das Kapitel «Laden in Mehrfamilienhäuser», und das Thema Plug&Play vs. fixe Installation von Heimladestationen sowie horizontale und vertikale Markierungen bei öffentlichen Ladestationen ausgebaut.
Der Ratgeber kann unter www.emobility-schweiz.ch heruntergeladen werden.