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Was wird gefördert?
In Liechtenstein gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für Holzheizungen. Diese Förderungen sollen den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme unterstützen und die Energieeffizienz in Gebäuden steigern.
- Investitionsförderung für Holzheizungen: Das Land bietet finanzielle Zuschüsse für die Installation von Holzheizungen an. Diese Investitionsförderung richtet sich nach der beheizten Energiebezugsfläche und Art der Holzheizung (Pelletheizung, Hackschnitzel, Stückholz). Die Förderung mindert die anfänglichen Investitionskosten und macht den Umstieg auf erneuerbare Energien attraktiver.
- Förderung durch Gemeinden: Die Gemeinden in Liechtenstein bieten zusätzliche Förderprogramme für Holzheizungen an. Bitte informieren Sie sich bei ihrer Gemeinde über die spezifischen Fördermöglichkeiten.
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Wer kann Förderungen beantragen?
Der Antrag auf Förderung einer Holzheizung muss von allen Eigentümerinnen und Eigentümern der Immobilie unterschrieben werden.
Mieterinnen und Mieter können keine Anträge stellen.
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Förderhöhe
Die Höhe der Förderungen von Holzheizungen orientiert sich an der Energiebezugsfläche. Die Förderungen bis zu einer Energiebezugsfläche von 500 m² sind pauschaliert und betragen bei einer Pelletsheizung CHF 7'714, bei einer zentralen Holzheizung mit Speicher CHF 9’758. Die genaue Förderhöhe lässt sich mit dem Fördertool berechnen.
Viele Gemeinden leisten einen zusätzlichen Beitrag. Beispielweise würde die Gemeinde Schaan im obigen Beispiel die Förderung des Landes bis zu einem Maximalbetrag von CHF 10'000 verdoppeln, womit die Gesamtförderung für eine Pelletsheizung CHF 15'428 beträgt.
Da die Berechnungen von verschiedenen Faktoren abhängen, sind sie sehr individuell. Nutzen Sie die Informationen für Haustechnikanlagen hier und Wärmepumpenboiler hier oder wenden Sie sich an die Energiefachstelle unter oder +423 236 68 88.
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Voraussetzungen und notwendige Dokumente
- Alle notwendigen Bewilligungen: Baubewilligung, relevante Sonderbauvorschriften wie Gestaltungs- und Überbauungsplan, Anlagen- und feuerpolizeiliche Bewilligung bei Feuerungen, etc.
- Bei Firmen: Aktueller Handelsregisterauszug
- Katasterplan oder Lageplan
- Technische Datenblätter
- Prinzipschema der Anlage
- Bei mehr als 500 m² Energiebezugsfläche (EBF): Nachvollziehbare Berechnung (Grundrisse M 1:100) der EBF
- Eventuell Verfahrensvollmacht
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Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt in Papierform. Die notwendigen Formulare finden Sie unter folgendem Link.
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinden teilweise einen eigenen Antrag für eine Förderung durch die Gemeinde vorsehen.
Haben Sie Fragen?
Für alle Energiefragen ist die Energiefachstelle für Sie da. Kontaktieren Sie uns per Mail oder telefonisch.